Verhinderungspflege
Sie sind private Pflegekraft oder ein pflegender Angehöriger und durch Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen verhindert und können sich zeitweise nicht um den Pflegebedürftigen kümmern?
Durch den § 39 SGB XI haben Sie die Möglichkeit, einen „Ersatzspieler“ zu fordern. In diesem Rahmen würden wir Ihre Aufgaben tage-,wochen-, oder stundenweise übernehmen. Die Kosten hierfür würden bis zu einem Maximalwert von 1612,00 € von der Pflegekasse übernommen.
Wo Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen und alles Wissenswerte darüber können Sie jederzeit mit uns besprechen.